Die Kantonspolizei Bern betreibt die Kantonale Alarmplattform zur Alarmierung der Feuerwehren und der Polizei im Kantonsgebiet mittels automatischen Alarmen.
Mögliche Alarmsysteme
Folgende Alarmierungssysteme können technisch direkt zur Kantonspolizei Bern aufgeschaltet werden:
- alarmNet (TUS)
- evalink (Sitasys)
- Segura360
Alarme zur Polizei (Einbruch, Überfall und Geiselnahme)
Aufschaltberechtigt sind Banken, Poststellen, Gewerbe- und Industriebetriebe, Einrichtungen des Bundes, des Kantons oder der Gemeinden und anderweitig exponierte Objekte.
Alarme zur Feuerwehr (Brand, Sprinkler, Wasser, Chemie etc.)
Anlagen zur automatischen Übermittlung von Alarmen, welche eine Intervention der Feuerwehr erfordern.
Ausnahme: Alarme zur Feuerwehr in den Gemeinden Bern Stadt, Bremgarten bei Bern und Frauenkappelen werden durch die Berufsfeuerwehr Bern (SRB) verwaltet.
Weitere Alarmkriterien, insbesondere technische Alarme, können von Dritten nicht zur Alarmempfangsanlage der Kantonspolizei Bern übertragen werden.
Neuaufschaltungen von automatischen Alarmen zur Kantonspolizei Bern müssen mittels Aufschaltgesuch angemeldet werden.
Detailliertere Informationen zum Alarmempfang finden Sie in den Richtlinien Alarmempfang:
Fehlalarme zur Polizei
Fehlalarme (ohne Alarme zur Feuerwehr) aus Alarmanlagen mit und ohne direkten Polizeianschluss, wenn dadurch ein Einsatz der Polizei ausgelöst worden ist, werden dem Eigentümer durch die Kantonspolizei Bern in Rechnung gestellt (Richtlinien Alarmempfang, Tarife GebV).
Ausnahmen:
- 1. Fehlalarm pro Kalenderjahr
- Fehlalarmmeldung durch verifizierte Kontaktperson innerhalb vier Minuten nach Aufgebot der Einsatzmittel bei der Alarmempfangszentrale der Kantonspolizei Bern
Fehlalarme zur Feuerwehr
Fehlalarme zur Feuerwehr werden durch die ortszuständigen Feuerwehren oder Behörden verrechnet. Die Tarife richten sich nach den Reglementen der jeweiligen Gemeinden.