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Häusliche Gewalt

Schutz vor Gewalt ist ein Recht, das auch zu Hause gilt. Hier finden Sie Informationen dazu, was häusliche Gewalt ausmacht und wie Sie dagegen vorgehen können.

Von häuslicher Gewalt spricht man, wenn jemand gegenüber dem Partner oder der Partnerin, dem Expartner oder der Expartnerin oder Menschen innerhalb der Familie körperliche, sexuelle oder seelische Gewalt ausübt oder androht. Die Personen müssen nicht zusammenleben ihre Beziehung kann bereits aufgelöst sein.

Wie andere Formen von Gewalt ist auch häusliche Gewalt in der Schweiz strafbar.

Häusliche Gewalt kann so aussehen, dass die Gewalttäterin oder der Gewalttäter dem Opfer Kontakte verbietet, dieses beschimpft, kontrolliert oder bedroht. Es kann aber auch sein, dass sie oder er körperliche Gewalt anwendet und Sie zum Beispiel ohrfeigt, würgt, mit einem Messer verletzt oder zu sexuellen Handlungen nötigt.

Das können Sie tun

Wenn Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind:

  • Rufen Sie immer direkt die Polizei unter der Notrufnummer 112 oder 117, wenn Sie sich bedroht fühlen oder akut von Gewalt betroffen sind.
  • Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle. Die Opferhilfe hilft Ihnen, indem sie Sie bei Krisen unterstützt, Sie wenn nötig in einer Notunterkunft oder einem Frauenhaus unterbringt oder erste rechtliche Abklärungen macht. Die Adressen der Beratungsstellen im Kanton Bern finden Sie hier.
  • Hotline AppElle!: Unter der Nummer +41 31 533 03 03 erreichen Sie Fachberaterinnen rund um die Uhr, die in akuten Notsituationen vertrauliche und kostenlos Beratung, Schutz und Unterkunft anbieten.
  • Bringen Sie Ihre wichtigen persönlichen Dokumente (Pass, Aufenthaltsbewilligung etc.) an einen sicheren Ort ausserhalb von Ihrem Zuhause.

Wenn jemand in Ihrem Umfeld von häuslicher Gewalt betroffen ist oder sein könnte:

  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Rufen Sie bei akuten Notsituationen die Polizei unter der Notrufnummer 112 oder 117.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Person von häuslicher Gewalt betroffen ist, sprechen Sie sie an und bieten Sie Ihre Unterstützung an.
  • Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle und lassen Sie sich beraten. Die Adressen der Beratungsstellen im Kanton Bern finden Sie hier.

Wenn Sie selbst Gewalt ausüben:

  • Sie können lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.
  • Ziehen Sie sich aus Konflikten zurück, wenn Sie merken, dass diese ausser Kontrolle geraten. Verlassen Sie das Haus, machen Sie einen Spaziergang oder gehen Sie zu einer Person Ihres Vertrauens.
  • Suchen Sie Unterstützung, beispielsweise bei Ihrer Hausärztin, einem Psychologen oder im Lernprogramm.

Zum Lernprogramm gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft. Ein kantonales Angebot der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt BIG.

Was passiert, wenn Sie wegen häuslicher Gewalt die Polizei rufen?

  • Die Polizei sorgt für die Sicherheit aller Beteiligten. Bei andauernder Gefahr können die Opfer in einem für sie entsprechenden Schutzhaus sicher untergebracht werden.
  • Die Polizei befragt Sie und die gewaltausübende Person getrennt. Es ist wichtig, dass Sie den aktuellen Vorfall genau erklären und auch von früheren Gewalttaten erzählen.
  • Normalerweise nimmt die Polizei die Person, die Gewalt ausübt, auf die Polizeiwache mit. Je nach Gefahrenlage, kann die Polizei Ihre Partnerin oder Ihren Partner für eine begrenzte Zeit dortbehalten.
  • Wenn nötig, kann die Polizei Ihre Partnerin oder Ihren Partner für 20 Tage aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen und ihr oder ihm für eine gewisse Zeit verbieten, sich in Ihrer unmittelbaren Umgebung, beispielsweise in der Nähe Ihres Arbeitsorts, aufzuhalten. Die Polizei kann zudem ein Kontakt- oder Annäherungsverbot auferlegen. Diese Massnahmen können Sie beim Zivilgericht verlängern lassen.
  • In den meisten Fällen – je nachdem, was genau passiert ist – leitet die Polizei automatisch ein Strafverfahren ein.
  • Und was passiert mit den Kindern? Wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben, informiert die Polizei die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die KESB sorgt dafür, dass Ihre Kinder nicht in Gefahr sind und kann Schutzmassnahmen für Sie und Ihre Kinder treffen.

Unterstützung und weiterführende Informationen zum Thema Häusliche Gewalt

Beziehung ohne Gewalt. Gewaltberatungen Kanton Bern

Wählen Sie die Notrufnummer 112 oder 117.

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