Eine Ordnungsbusse ist eine Geldstrafe, die in einem vereinfachten Verfahren (Ordnungsbussenverfahren) erhoben wird. Die Grundlagen für dieses Verfahren bilden das eidgenössische Ordnungsbussengesetz sowie die eidgenössische und kantonale Ordnungsbussenverordnung.
Dieses vereinfachte Verfahren nimmt keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Person, welche für den Verkehrsregelverstoss verantwortlich ist. Die Höhe der einzelnen Ordnungsbussen sind in den Verordnungen verbindlich festgehalten. Wenn Sie eine Ordnungsbusse erhalten haben, können Sie diese unter einer Bedenkfrist von 30 Tagen bezahlen.
Wird die Ordnungsbusse nicht bezahlt, muss die Polizei die Unterlagen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft weiterleiten, die das ordentliche Verfahren durchführt. Folgt ein Schuldspruch, fallen zusätzlich zur Busse Kosten an. Die Höhe der Kosten wird durch die Justiz festgelegt. Die Polizei kann darüber keine Auskunft erteilen.
Bussenlisten
Häufige Fragen zum Thema Ordnungsbussen
Ich habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, was sind die Konsequenzen?
Überschreitung um | Innerorts |
Ausserorts und Autostrassen |
Autobahn |
---|---|---|---|
1 - 5 km / h | CHF 40.00 | CHF 40.00 | CHF 20.00 |
6 - 10 km / h | CHF 120.00 | CHF 100.00 | CHF 60.00 |
11 - 15 km / h |
CHF 250.00 |
CHF 160.00 | CHF 120.00 |
16 - 20 km / h | Anzeige | CHF 240.00 | CHF 180.00 |
21 - 25 km / h | Anzeige | Anzeige | CHF 260.00 |
ab 26 km / h | Anzeige | Anzeige | Anzeige |
Anzeige bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Innerorts | Ausserorts und Autostrassen | Autobahn | |
---|---|---|---|
Anzeige | ab 16 km / h | ab 21 km / h | ab 26 km / h |
Ich habe gegen eine Vorschrift im Strassenverkehr verstossen und befürchte, dass ich den Führerausweis abgeben muss. Wo erhalte ich Informationen?
Der Entzug eines Führerausweises ist eine Administrativmassnahme, im Kanton Bern ist dafür das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.
Kann ich die Ordnungsbusse elektronisch bezahlen?
Ja, Sie können die Ordnungsbusse auf unserem Online–Bussenportal bezahlen. Dazu benötigen Sie die Ordnungsbussennummer und die Nummer des Kontrollschilds oder Ihr Geburtsdatum. Weitere Informationen finden Sie auf dem Online–Bussenportal.
Wo finde ich die nötigen Angaben für die Eingabe im Online–Bussenportal?
Die entsprechende Ordnungsbussennummer ist auf dem Ordnungsbussenzettel abgedruckt. Auf der Übertretungsanzeige sind die Ordnungsbussennummer und die Nummer des Kontrollschilds ebenfalls zu finden.
Welche Bezahlarten stehen zur Verfügung?
Sie können zwischen folgenden Bezahlarten wählen:
- Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express)
- Post E–Finance
- Postcard
- Twint
Kann ich die Ordnungsbusse in Raten bezahlen?
Nein, den Betrag müssen Sie als Ganzes innerhalb der Bedenkfrist von 30 Tagen bezahlen.
Kann ich die Ordnungsbusse «abarbeiten»?
Ordnungsbussen können nicht abgearbeitet werden. Wenn Sie die Ordnungsbusse nicht bezahlen, werden wir den Fall zur Beurteilung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Im Falle eines Schuldspruchs können Sie bei der örtlich zuständigen Regionalstelle der Bewährungs- und Vollzugsdienste ein Gesuch um gemeinnützige Arbeit einreichen.
Ich bin mit einer Ordnungsbusse nicht einverstanden: Wie muss ich vorgehen?
Sie können uns Ihre Einwände schriftlich mit Angabe der Ordnungsbussennummer an folgende Adresse senden:
Per Brief:
Kantonspolizei Bern
Ordnungsbussenzentrale
Postfach
3001 Bern | Schweiz
Sie werden von uns schnellstmöglich kontaktiert.
Ich möchte die Ordnungsbusse nicht bezahlen: Welche Möglichkeiten habe ich und was sind die Konsequenzen?
Sie können die Zahlung der Ordnungsbusse (Rechnung und Mahnung) ohne Mitteilung an die Polizei unterlassen. In diesem Fall werden wir die Unterlagen ohne weitere Benachrichtigung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten, die das ordentliche Verfahren einleitet. Folgt ein Schuldspruch, fallen zusätzlich zur Busse Kosten an. Die Höhe der Kosten wird durch die Justiz festgelegt. Wir können darüber keine Auskunft erteilen.
Wie gehe ich vor, wenn ich als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter für den Verstoss gegen die Verkehrsregeln nicht selber verantwortlich bin?
Über das Online–Bussenportal können Sie die Ordnungsbusse der verantwortlichen Person zuweisen. Diese erhält dann eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugeschickt.
Ordnungsbusse auf dem Online–Bussenportal der verantwortlichen Person zuweisen
Diese Meldung können Sie auch per Post oder online via Kontaktformular einreichen. Dazu benötigen wir von Ihnen Name, Vorname, Geburtsdatum und die Adresse der verantwortlichen Person. Bitte senden Sie die Informationen unter Angabe der Ordnungsbussennummer und der Nummer des Kontrollschilds an folgende Adresse:
Per Brief:
Kantonspolizei Bern
Ordnungsbussenzentrale
Postfach
3001 Bern | Schweiz
Per Kontaktformular
Was bedeutet die OB-Ziffer auf meinem Ordnungsbussen-Zettel?
Die OB-Ziffer bezeichnet die Bestimmung (Tatbestand), gegen die Sie verstossen und deshalb eine Ordnungsbusse erhalten haben. Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Listen mit den eidgenössischen und kantonalen Verordnungen mit den entsprechenden Bussenlisten: