Der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe ist die Ansprechstelle für Bewilligungen und Bescheinigungen zum Thema Sprengstoff. Der Fachbereich erteilt die Bewilligung von Erwerbsscheinen für Sprengmittel und Sprengmittellager und stellt Zuverlässigkeitsbescheinigungen aus.
Gesuche
Gesuch einreichen
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch für einen Erwerbsschein für Sprengmittel, eine Sprengmittellagerbewilligung oder eine Zuverlässigkeitsbescheinigung direkt an folgende Adresse ein:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich WSG
Postfach
3001 Bern
Elektronisch einreichen: Das Gesuch kann auch elektronisch eingereicht werden. Bitte füllen Sie das Gesuch elektronisch aus und unterzeichnen Sie es handschriftlich. Reichen Sie einen Scan des Dokuments als PDF an die E-Mail-Adresse siu-sprengstoff@police.be.ch ein.
Zuständigkeiten
Wenn die Absicht besteht, ein Sprengmittellager zu erstellen, muss vorgängig ein Gesuch bei der Kantonspolizei Bern eingereicht werden.
Für Bewilligungen zur Einfuhr und Herstellung von Sprengmitteln ist die Zentralstelle Sprengstoff des Bundesamts für Polizei zuständig.
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
Die Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten sind in drei Kategorien unterteilt: A, B und C.
Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen und Einsatzbereiche.
Adressen
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
Guisanplatz 1a
3003 Bern
Tel. +41 58 462 45 45
Website der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
Bundesamt für Justiz
Schweizerisches Strafregister / Dienst für Private
Bundesrain 20
3003 Bern
Tel. +41 58 465 01 98
Website des Strafregisters
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Tel. +41 58 462 21 29
Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Häufige Fragen
Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zum Erwerb von Sprengmittel und zur Sprengstofflagerung.