Der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe ist Ihre Ansprechstelle für Bewilligungen und Bescheinigungen zum Thema Pyrotechnik. Der Fachbereich erteilt Bewilligungen für den Erwerb und Verkauf sowie Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen.
Feuerwerkskörper
Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken
Hinweis

Die Kategorien werden immer nach der auf dem Produkt ersichtlichen Identifikationsnummer abgeleitet.
Beispiel
CH-19-V11-|||-1456.01
Das Beispiel entspricht der Kategorie F3.
Berechtigungen

Die Berechtigungen Feuerwerk A (FWA) und Feuerwerk B (FWB) ermöglichen das Abbrennen von Grossfeuerwerken im Freien.
Die Berechtigung Bühnenfeuerwerk (BF) ermöglicht das Abbrennen von Feuerwerken auf Szenenflächen, Bühnen und vergleichbaren Einrichtungen im Innern und im Freien.
Die Berechtigung FWA erlaubt ein abbrennen von bis zu 50 kg NEM und einem Kaliber bis 75 mm (3 Zoll). Die Bewilligung FWB hat keine Gewichtslimitierung. Für die drei erwähnten Berechtigungen braucht es eine spezielle Ausbildung mit Prüfung.
Verkauf
Wer in der Schweiz mit pyrotechnischen Gegenständen handelt, benötigt eine kantonale Bewilligung. Für Gegenstände der Kategorien F1 und P3 ist keine Verkaufsbewilligung notwendig.
Merkblatt Feuerwerk im Detailhandel
- Knallkörper, die vor der Explosion nicht vertikal wegbefördert werden (Bodenknallsätze)
- Ladycrackers, die länger als 22 mm (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm (1/8 Zoll) haben.
- Himmelslaternen sind in der Stadt Bern sowie im Umkreis von 5 Kilometern um den Flughafen Bern-Belp verboten. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügbar.
Waldbrandgefahr bzw. Feuerverbot
Für die Lagebeurteilung und Auskünfte betreffend Waldbrandgefahr bzw. Feuerverbot ist das entsprechende Regierungsstatthalteramt zuständig.
Gesuche
Gesuch einreichen
Die Gesuchformulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch für einen Erwerbsschein direkt bei uns ein:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich WSG
Postfach
3001 Bern
Ein Gesuch für eine Abbrandbewilligung reichen Sie bei der Gemeinde des Abbrandortes ein. Ihre Gemeinde prüft das Gesuch und leitet es dann zur Bewilligung an die Kantonspolizei Bern weiter.
Ihr Gesuch für eine Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände, senden Sie an die Gemeinde der geschäftlichen Niederlassung ein.
Häufige Fragen
Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zu Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen.