Autobahnen im Kanton Bern
Mobile Kamera erfasste viele Verkehrsdelikte
In der vergangenen Woche (26. bis 30. März 2007) hat die Kantonspolizei Bern auf den Autobahnen im Kanton Bern eine koordinierte Verkehrsüberwachung durchgeführt. Mit Priorität wurden Verkehrssünder mit ungenügendem Abstand beim hintereinander Fahren und/oder mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt. Dabei kam auch das technische Hilfsmittel der Video-Distanz-Auswertung (ViDistA) zum Einsatz.
Die Notwendigkeit solcher Kontrollen widerspiegelt sich in der Tatsache, dass im Verlauf der Überwachungsperiode 42 Abstandsdelikte registriert wurden. Das entspricht einer Zunahme von fast 100 Prozent gegenüber einer gleichgelagerten Kontrolle im Winter 2006. Von den 42 gemessenen Abstandsunterschreitungen lagen deren 14 unter 0,5 Sekunden; die kleinsten Abstände wurden in zwei Fällen mit 0,28 Sekunden gemessen. Letzteres entspricht bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h einem Abstand von etwas über acht Meter!
Im Zuge der Überwachungen wurden 29 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt; davon fuhren 20 Fahrzeuglenkende über 30 km/h zu schnell. So beispielsweise im Bereich Neufeld, wo ein Lenker statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit Tempo 151 gemessen wurde. Die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten von 80 km/h auf dem Felsenau-Viadukt und die Tempobegrenzung auf 120 km/h auf dem Abschnitt Schönbühl-Lyss wurden von zwei Lenkern um je 47 Stundenkilometer überschritten. Fünf Fahrzeuglenkende wurden beim Rechtsüberholen ertappt; darunter auch ein Motorradlenker: er hatte nicht weniger als fünfmal rechts überholt. Im Weiteren wurden von der mobilen Kamera drei unvorsichtige Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung erfasst.
Nebst diesen Feststellungen wurden noch knapp 20 weitere Verkehrsdelikte geahndet. So telefonierte ein Autofahrer ohne Freisprechanlage, während er auf dem Pannenstreifen fuhr. Ein anderer Automobilist wurde während der Fahrt beim Schreiben einer SMS und ein weiterer beim Lesen von Lieferscheinen ertappt. Ein Lenker wurde wegen Schikanestopps angehalten. Ferner wurden Delikte wie das Nichtfreigeben des Überholstreifens, das Überfahren von Sperrflächen oder Sicherheitslinien, das Überholen trotz Überholverbot, fehlende Zeichengabe und das Lenken von nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrzeugen festgestellt. Die Verursacher all dieser Delikte wurden zur Anzeige gebracht. Die Kantonspolizei wird auch in Zukunft solche Aktionen durchführen.
(jümo)