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Verkehrsinstruktion

Viele Todesopfer auf Schweizer Strassen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Um solche Fälle möglichst zu verhindern, besuchen wir regelmässig Schulklassen und zeigen den Kindern, wie sie sich im Verkehr richtig verhalten.

Verkehrsunterricht

Vom Kindergarten bis zur 5. Klasse besuchen unsere ausgebildeten Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren die Schulklassen regelmässig. Bei diesen Besuchen zeigen sie den Kindern und Jugendlichen, wie sie sich sicher im Strassenverkehr bewegen. Dieser Unterricht wird flankierend zum Schulunterricht durchgeführt. Er ersetzt jedoch nicht den wichtigsten Teil: Die Grundkenntnisse des Strassenverkehrs, die durch die Eltern und Erziehungsberechtigten an die Kinder vermittelt werden müssen.

Themen und Inhalte des Verkehrsunterrichts nach Klassen

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Verkehrsgarten

Von der 2. bis zur 5. Klasse lernen die Kinder Schritt für Schritt, sich auch auf zwei Rädern sicher im Strassenverkehr zu bewegen. Der praktische Velofahrunterricht findet dabei zunächst im Schonraum (beispielsweise auf dem Schulhausplatz) und/oder Verkehrsgarten statt. An verschiedenen Orten im Kanton Bern sind die Verkehrsgärten ausserhalb der Unterrichtszeiten auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Nutzen Sie die Gelegenheit und üben sie mit den Kindern das Velofahren auch in der Freizeit.

Übersicht Verkehrsgärten der Kantonspolizei Bern

Veloprüfung

Das richtige Verhalten mit dem Velo im Strassenverkehr will gelernt sein. Die Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren führen regelmässig Veloprüfungen mit Schulklassen durch. Dieser wird auch Radfahrertest genannt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Regel findet der Test in der 5. Klasse statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen dabei die Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Strassenverkehr unter Beweis stellen.

Mehr erfahren zur Veloprüfung

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Sich sicher mit dem Velo im Strassenverkehr zu bewegen, muss geübt sein. Helfen Sie Ihrem Kind dabei. Die folgenden Unterlagen dienen auch als Vorbereitung für die Veloprüfung.

Velofahren auf dem Trottoir

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag mit dem Velo auch auf Fusswegen und Trottoirs fahren, wenn keine Radwege oder Radstreifen vorhanden sind. Fussgänger und/oder Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten haben dabei gegenüber dem Velo jeweils Vortritt. Wie auf der Strasse gilt aber auch hier: das Kind muss sein Velo sicher bedienen und beherrschen können. Es ist deshalb wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte dem Kind frühzeitig das Velofahren beibringen – sowohl auf der Strasse wie auch auf dem Trottoir.

Weitere Infos für Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen

Schulweg

Auf dem Schulweg pflegen Kinder Kontakte und üben, wie sie sich im Strassenverkehr richtig verhalten. Wir haben einige Tipps zusammengestellt dazu, wie Sie Ihr Kind am besten darauf vorbereiten. Sie erfahren ebenfalls, wohin Sie sich wenden können, wenn Sie eine Beschwerde zum Schulweg Ihres Kindes haben.

Mehr zum Schulweg

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