Sichern der Ladung
«Vekehrsbehinderungen wegen verlorener Ladung» hört man oft am Radio in den Verkehrsmeldungen.
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Die Ladung ist so zu sichern, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.
Entscheidend ist, dass die Ladung gegen Verrutschen, Umfallen oder Herabfallen bei verkehrsüblichen Fahrzuständen, aber auch bei brüsken Ausweichmanövern oder Vollbremsungen (auch bei leichteren Kollisionen), immer korrekt gesichert ist.
Auch auf Ladebrücken von Lieferwagen liegende Gegenstände sind gegen das Umfallen, Verrutschen, Herabfallen usw. zu sichern (auch bedingt durch Turbulenzen hinter der Kabine).
Wichtig: Gummizüge oder Gummispinnen sind nicht geeignet zum Sichern der Ladung!
Wer fährt, ist grundsätzlich für die Ladung und die Ladungssicherung verantwortlich. Eine ungenügende Ladungssicherung gefährdet andere Verkehrsteilnehmer (nebst der Selbstgefährdung) und kann im schlimmsten Fall einen Verkehrsunfall verursachen.
Die daraus entstehenden Folgen für den Lenker oder die Lenkerin (Strafanzeige, Busse, Versicherungsansprüche der Geschädigten und eventuelle Administrativmassnahmen) können gravierend sein. Als Beitrag zur Verkehrssicherheit bitten wir Sie, der Ladungssicherung eine hohe Beachtung zu schenken.
Hinweis
Auch Hunde müssen gesichert sein. Informieren Sie sich über geeignete Vorrichtungen.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonspolizei Bern
Kommando
Waisenhausplatz 32
Postfach
3001 Bern