Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall kann Leben retten: Das müssen Sie tun.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen alle Beteiligten sofort anhalten. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Schuld für den Unfall trägt. Wenn Sie trotzdem den Ort des Unfalls vorzeitig verlassen, gilt dies als sogenanntes pflichtwidriges Verhalten.
Wenn durch den Unfall Personen verletzt oder gar getötet wurden, wird Ihr Verlassen des Unfallortes sogar als Fahrerflucht eingestuft.
Verschaffen Sie sich einen Überblick
Sichern Sie die Unfallstelle ab
Leisten Sie Nothilfe
Alarmieren Sie die Rettungsdienste
Betreuen Sie Verletzte
Bei einem Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte so schnell wie möglich vor Ort eintreffen. Indem Sie eine Rettungsgasse bilden, machen Sie den Weg zum Einsatzort frei. Unter Umständen helfen Sie damit, Leben zu retten.
Was Sie bei einem Unfall mit einem Wildtier tun müssen:
Schalten Sie die Warnblinker ein und halten Sie an.
Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Pannendreieck.
Benachrichtigen Sie sofort die Polizei oder den Wildhüter über die Notrufnummer 112 oder 117.
Vorsicht: Verletzte Wildtiere stehen unter Stress und können gefährlich sein.
Warten Sie auf die Polizei oder den Wildhüter.
Ein Wildtier anzufahren ist nicht strafbar. Sie machen sich aber strafbar, wenn Sie nicht direkt nach dem Unfall die Polizei oder den Wildhüter benachrichtigen.
Informationen zu den zuständigen Wildhütern im Kanton Bern