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08. Januar 2021
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Meikirch/Bern: Anklageerhebung im Tötungsdelikt

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt vom 6. Februar 2020 in Bern hat die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den 55-jährigen Beschuldigten wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung sowie Störung des Totenfriedens angeklagt.

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen klagt die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Beschuldigten, einen 55-jährigen Brasilianer, beim Regionalgericht Bern-Mittelland an. Er wird sich in diesem Zusammenhang wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung sowie Störung des Totenfriedens zu verantworten haben.

Der Verstorbene wurde am Montag, 10. Februar 2020 bei Grächwil aufgefunden, nachdem man ihn am Donnerstag, 6. Februar 2020, in Bern als vermisst gemeldet hatte. Bereits nach ersten Abklärungen musste noch am Tag der Vermisstmeldung davon ausgegangen werden, dass dem Verschwinden des Mannes ein Gewaltverbrechen vorausgegangen war. Die bis dahin getätigten Ermittlungen zu den Ereignissen ergaben konkrete Hinweise zu einer Person aus dem Umfeld des Opfers. So konnte der Beschuldigte noch am selben Tag in Bern angehalten werden (vgl. die Medienmitteilungen vom 11. Februar 2020 und 13. Februar 2020). Er befindet sich seither in Untersuchungshaft respektive seit dem 7. Oktober 2020 im vorzeitigen Strafvollzug. Der Gerichtstermin steht indes noch nicht fest.

Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland 

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