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12. Mai 2020
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Bern: 14 Personen nach Fussballspielen angezeigt

Die Kantonspolizei Bern hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit verschiedenen Vorfällen rund um die Europa-League-Spiele von Oktober und November 2019 in Bern abgeschlossen. 14 Personen wurden angezeigt, dies unter anderem wegen der Beteiligung an einem Raufhandel und wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.

Die Kantonspolizei Bern hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit verschiedenen polizeilich relevanten Vorfällen rund um die beiden Europa-League-Spiele zwischen dem BSC Young Boys und Feyenoord Rotterdam am 24. Oktober 2019 (s. Medienmitteilungen vom 24.10.19 und 25.10.19) sowie zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Porto am 28. November 2019 (s. Medienmitteilung vom 28.11.19) abgeschlossen. Insgesamt wurden 14 Personen im Alter zwischen 21 und 50 Jahren zur Anzeige gebracht und teilweise sind gegen sie auch bereits Strafbefehle ergangen. 

Vier der angezeigten Männer werden beschuldigt, anlässlich des Spiels im Oktober in eine Auseinandersetzung beim Quartierplatz involviert gewesen zu sein. Sie waren noch am Spieltag vor Ort angehalten worden und sind der Anhängerschaft der Gästemannschaft zuzuordnen. Drei weitere mutmasslich an der Auseinandersetzung Beteiligte, es handelt sich um Anhänger der Heimmannschaft, konnten im Zuge nachfolgender Ermittlungen identifiziert werden. Die sieben Männer werden wegen Beteiligung an einem Raufhandel, zwei Anhänger der Gästemannschaft zudem auch wegen Hinderung einer Amtshandlung und Gewalt und Drohung gegen Beamte, angezeigt. Darüber hinaus mussten sich fünf andere Personen, ebenfalls Anhänger der Gästemannschaft, wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz vor der Justiz verantworten. Bei ihnen waren bei Personenkontrollen mit Sand gefüllte Handschuhe aufgefunden worden. Sie wurden inzwischen zu Geldstrafen verurteilt.

Im Zusammenhang mit dem Spiel im November wurden zwei Männer, die der Anhängerschaft der Heimmannschaft angehören, zur Anzeige gebracht. Einer von ihnen hatte mutmasslich versucht, einen Polizisten anzugreifen und wurde unter anderem wegen versuchter Körperverletzung angezeigt. Der andere wird beschuldigt, nach Spielschluss beim Quartierplatz an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Er wurde wegen Tätlichkeiten und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt.

Überdies wurden fünf der 14 Angezeigten sowie drei weiteren Personen polizeiliche Massnahmen nach dem sogenannten Hooligan-Konkordat in Aussicht gestellt beziehungsweise teilweise bereits ausgesprochen.

Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland 

(je)

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