Mit Hilfe eines Geschwindigkeitsmessgerätes wurde am Donnerstag, 5. Februar 2026, ein Auto auf der Bielstrasse in Pieterlen in Fahrtrichtung Lengnau mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Auf diesem Strassenabschnitt gilt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeit des Autofahrers betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 102 km/h.
Der 38-jährige Autolenker konnte im Nachgang ermittelt und angehalten werden. Er ist geständig, das Auto zum besagten Zeitpunkt gelenkt zu haben. Nach Abschluss der Ermittlungen wird sich der Beschuldigte nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland
(sw)