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01. September 2025
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Kanton Bern: Ermittlungsabschluss – Menschenhandel mit 146 Opfer

Die Kantonspolizei Bern hat umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit einem internationalen Fall von Menschenhandel und Förderung der Prostitution abgeschlossen. Im Rahmen der Untersuchung unter der Leitung der kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben wurden 146 Opfer ermittelt. Fünf beschuldigte Personen werden sich vor der Justiz verantworten müssen.

Im Mai 2022 führte die Kantonspolizei Bern im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Menschenhandel und Förderung der Prostitution eine grossangelegte Aktion durch. Dabei konnten fünf beschuldigte Personen angehalten sowie sechs Opfer ausfindig gemacht und befragt werden (siehe Medienmitteilung vom 20. Mai 2022). Nach fast drei Jahren hat die Kantonspolizei Bern nun ihre umfangreichen Ermittlungen im Rahmen des durch die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben geleiteten Strafverfahrens abgeschlossen und die zuständige Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Im Zuge der Aktion konnten 146 weibliche Opfer mit vorwiegend chinesischer Staatsangehörigkeit ermittelt werden. Sie wurden unter anderem durch die Beschuldigten mittels chinesischer Online-Chats für die Sexarbeit in der Schweiz angeworben. Dabei dürften vorwiegend Frauen rekrutiert worden sein, die den Idealvorstellungen bezüglich Aussehens, Alters und Gewichts entsprachen. Die Beschuldigten quartierten die Opfer nach deren Einreise in privat angemieteten Wohnungen und Apartments ein und organisierten ihnen Kunden für die Sexarbeit.  

Die Ermittlungen der Kantonspolizei Bern erfolgten in enger Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen, der Bundeskriminalpolizei (BKP) von fedpol, Europol sowie Strafverfolgungsbehörden weiterer involvierter Länder. Ein grosser Teil der chinesischen Opfer dürfte bereits vor Jahren durch eine professionell organisierte Tätergruppierung gefälschte oder unrechtmässig beschaffte Dokumente, Ausweispapiere und Visumsgenehmigungen erhalten haben, um sich frei in Europa bewegen beziehungsweise sich dort aufhalten und illegal in der Prostitution arbeiten zu können.

Den Beschuldigten, drei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 30 und 53 Jahren, wird vorgeworfen, die wesentlichen Umstände der Prostitutionstätigkeit der angeworbenen Frauen bestimmt zu haben. Zudem sollen sie die Art und Umfang der Prostitution festgelegt und den Opfern die Hälfte ihrer Einnahmen abgenommen haben. Ihnen wird unter anderem Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise, sowie des rechtswidrigen Aufenthalts und Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung vorgeworfen. Im Verlaufe der Ermittlungen wurden bei den Beschuldigten die Straftaten teils auf Geldwäscherei, Urkundenfälschung, Täuschung der Behörden und unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ausgedehnt. Sie werden sich vor der Justiz verantworten müssen.

Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben 

(lis)

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