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Anstellungsbedingungen

Wir bieten Ihnen als Polizistin oder Polizist attraktive Anstellungsbedingungen auf der Basis der kantonalen Grundlagen.

Gehalt

Gehalt während der Polizeischule (1. Ausbildungsphase)
21 bis 25 Jahre CHF 4548.60 – 4664.00
26 bis 30 Jahre CHF 4710.20 – 4848.75
31 bis 35 Jahre CHF 4894.90 – 5033.45
36 bis 40 Jahre CHF 5079.65 – 5218.15
41 bis 45 Jahre CHF 5218.15 – 5356.70
46 bis 50 Jahre CHF 5402.90– 5541.40

Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2024)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Gehalt während des Lehrverbandes (2. Ausbildungsphase)
22 bis 26 Jahre CHF 5257.00– 5527.95
27 bis 31 Jahre CHF 5582.15 – 5853.15
32 bis 36 Jahre CHF 5907.35 – 6178.30
37 bis 41 Jahre CHF 6178.30 – 6503.50
42 bis 46 Jahre CHF 6584.80 – 6828.65
47 bis 51 Jahre CHF 6869.30 – 7113.20

Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2024)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Gehalt bei Stationierung (nach der Ausbildung)
23 bis 27 Jahre CHF 5636.35 – 5853.15
28 bis 32 Jahre CHF 5907.35 – 6178.30
33 bis 37 Jahre CHF 6232.50 – 6503.50
38 bis 42 Jahre CHF 6503.50 – 6747.35
43 bis 47 Jahre CHF 6828.65 – 7072.55
48 bis 52 Jahre CHF 7113.20 – 7357.05

Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2024)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Spesen

Während der Ausbildung an der IPH erhalten Sie eine monatliche Spesenentschädigung von ca. CHF 408 für Fahrspesen und Verpflegungskosten. Das entspricht einem Betrag von rund CHF 4896 im Jahr (Stand 2024).

Entschädigungen

Nach der Ausbildung werden Kilometer/Pikett/Nacht- und Wochenenddienste entsprechend entschädigt.

Zulagen

Die Zulagen werden jährlich 12x ausgerichtet.

Familienzulagen

  • Kinderzulage für Kinder bis zu 16 Jahren: CHF 230 pro Monat und pro Kind
  • Ausbildungszulage für Kinder über 16 Jahre: CHF 290 pro Monat und pro Kind

Betreuungszulage

  • CHF 250 pro Monat bei einem zulagenberechtigten Kind
  • CHF 180 pro Monat bei zwei zulagenberechtigten Kindern
  • CHF 110 pro Monat bei drei zulagenberechtigten Kindern
  • CHF 40 pro Monat bei vier zulagenberechtigten Kindern

Ab fünf zulagenberechtigten Kindern wird keine Betreuungszulage mehr ausbezahlt.

Betreuungszulagen werden in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad ausbezahlt. Eine Anspruchsberechtigung kann auch bestehen, wenn die Partnerin/der Partner bereits Zulagen bezieht.
 

Arbeitszeit

  • Jahresarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche
  • Während der Ausbildung und der ersten zwei Dienstjahre Vollzeit (100 %). Anschliessend Teilzeit möglich.

Ferien

  • 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird
  • 28 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird
  • 33 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird

Versicherungen

  • Pensionskasse: Bernische Pensionskasse
  • Unfallversicherung / Tod und Invalidität: Visana

Rückerstattung der Ausbildungskosten

Wenn Ihr Anstellungsverhältnis mit uns vor Ablauf von drei Dienstjahren nach abgeschlossener Polizeiausbildung endet, beteiligen Sie sich an den Ausbildungskosten.

Rückerstattung während der Ausbildung

  • Im ersten bis dritten Monat Ihrer Ausbildung leisten Sie keine Rückerstattung.
  • Bei Abbruch im vierten Ausbildungsmonat ist eine Rückerstattung von CHF 4000 fällig.
  • Mit jedem weiteren absolvierten Monat der Ausbildung erhöht sich dieser Betrag um CHF 1000 bis zum maximalen Betrag von CHF 18 000.

Rückerstattung nach Abschluss der Ausbildung

Der maximale Rückerstattungsbetrag beläuft sich auf CHF 18 000. Mit jedem geleisteten ganzen Dienstmonat reduziert sich dieser Betrag um 1/36 bzw. CHF 500. 

 

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