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Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren besteht aus fünf Schritten. 

1. Aufnahmeprüfung (1 Tag)

Die Aufnahmeprüfung entspricht ungefähr dem Niveau einer EFZ-Lehrabschlussprüfung. Eine gezielte Vorbereitung wird empfohlen.

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens und einmalig nach einem Jahr wiederholt werden. Die Sportprüfung kann bereits nach sechs Monaten erneut absolviert werden.

Prüfungsinhalte

Intelligenz-Struktur-Test

  • Sprachliche und rechnerische Fähigkeiten (ohne Taschenrechner)
  • Räumliches und figurales Vorstellungsvermögen
  • Merkfähigkeit

Deutsch

Sport

  • Konditionell-koordinativer Parcours mit Zeitmessung
    Video zum Sporttest

  • 12-Minuten-Lauf
    - Männer: mindestens 2600 m
    - Frauen: mindestens 2400 m
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten Sie das Formular "Ermächtigung zur Einholung von Informationen", welches Sie ausgefüllt hochladen. Ebenfalls erhalten Sie den Link zum Persönlichkeitsfragebogen (Online-Selbsteinschätzung).

2. Assessment (½ Tag)

Beim Assessment prüfen wir, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Polizeiberuf geeignet sind.

Bestandteile

  • Ergebnis Persönlichkeitsfragebogen
  • Gruppenübung
  • Praxisnahe Aufgabe
  • Vorstellungsgespräch

3. Abklärungen zu Ihrer Person

  • Einholung von Referenzauskünften
  • Überprüfung bei verschiedenen Behörden und in öffentlichen Quellen im Internet sowie auf Social Media

3. Assessment (½ Tag)

Beim Assessment prüfen Fachpersonen der Abteilung Human Resources, des psychologischen Dienstes und erfahrene Polizistinnen oder Polizisten, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Polizeiberuf geeignet sind.

Das Assessment besteht aus drei Teilen:

  1. Sie absolvieren gemeinsam mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Gruppenübung.
  2. In einem Praxisteil lösen Sie eine praxisnahe Aufgabe.
  3. In einem Vorstellungsgespräch lernen wir Sie näher kennen.

4. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung

Überprüfung, ob Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit für den Beruf ausreichend sind.

5. Aufnahme in die Polizeiausbildung

Spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn werden Sie informiert, ob Sie in die Polizeiausbildung aufgenommen werden.

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