Die Teilzeitausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten (BEstPol) dauert insgesamt zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre, abhängig von Ihrem Beschäftigungsgrad in der zweiten Phase. Sie kombiniert theoretische Schulung, praktische Anwendung und berufliche Praxis.
1. Ausbildungsphase: Polizeischule
| Dauer | 18 Monate |
| Start | 1. Oktober 2025, danach im Jahr 2027 |
| Ort | Ausbildungszentrum Ittigen |
| Beschäftigungsgrad | 60 % |
Wochenstruktur

Gehalt
Gehalt während der Polizeischule: Anstellungsbedingungen
2. Ausbildungsphase: Lehrverband
Nach der Polizeischule werden Sie im Korps der Kantonspolizei Bern eingesetzt. Sie leisten Diensteinsätze und bauen Ihre Kompetenzen im echten Polizeialltag weiter aus. Ergänzende Ausbildungen und praktische Erfahrungen vertiefen Ihr Wissen. Nach bestandener Eidgenössischenr Berufsprüfung (EBP) werden Sie als Polizistin oder Polizist vereidigt.
| Dauer | 12–24 Monate (je nach Beschäftigungsgrad) |
| Ort | Ostermundigen und Ittigen |
| Beschäftigungsgrad | 50–100 % |
Gehalt
Gehalt während des Lehrverbandes: Anstellungsbedingungen
Nach der Ausbildung
Nach dem Lehrverband werden Sie im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern für zwei Jahre der Stationierten oder der Mobilen Polizei zugeteilt. Ihr Beschäftigungsgrad beträgt dabei mindestens 50 %. Anschliessend arbeiten Sie weitere zwei Jahre auf der Stationierten oder Mobilen Polizei. Während dieser vier Jahre sammeln Sie Praxis- und Berufserfahrung und erlangen fundierte Kenntnisse der Prozesse bei uns.
Gehalt
Gehalt bei Stationierung (nach der Ausbildung): Anstellungsbedingungen