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Anstellungsbedingungen

Wir bieten Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Verkehrsdienstes attraktive Anstellungsbedingungen auf der Basis der kantonalen Grundlagen.

Gehalt

Gehalt während der Verkehrsdienstausbildung
21 bis 25 Jahre CHF 3879.05 – 4004.85
26 bis 30 Jahre CHF 4067.75 – 4235.50
31 bis 35 Jahre CHF 4277.45 – 4403.25
36 bis 40 Jahre CHF 4445.20 – 4571.00
41 bis 45 Jahre CHF 4571.00 – 4696.80
46 bis 50 Jahre CHF 4738.75 – 4864.55
51 bis 55 Jahre CHF 4906.45 – 5032.30

Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2024)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Gehalt im ersten Dienstjahr als Verkehrsdienstmitarbeiter/-in
21 bis 25 Jahre CHF 4886.85 – 5078.50
26 bis 30 Jahre CHF 5126.40 – 5365.95
31 bis 35 Jahre CHF 5413.85 – 5653.40
36 bis 40 Jahre CHF 5653.40 – 5892.95
41 bis 45 Jahre CHF 5964.80 – 6180.40
46 bis 50 Jahre CHF 6216.35 – 6431.95
51 bis 55 Jahre CHF 6503.80 – 6755.35

Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2024)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

Entschädigungen

Nach der Ausbildung werden Kilometer/Pikett/Nacht- und Wochenenddienste entsprechend entschädigt.

Zulagen

Die Zulagen werden jährlich 12x ausgerichtet.

Familienzulagen

  • Kinderzulage für Kinder bis zu 16 Jahren: CHF 230 pro Monat und pro Kind
  • Ausbildungszulage für Kinder über 16 Jahre: CHF 290 pro Monat und pro Kind

Betreuungszulage

  • CHF 250 pro Monat bei einem zulagenberechtigten Kind
  • CHF 180 pro Monat bei zwei zulagenberechtigten Kindern
  • CHF 110 pro Monat bei drei zulagenberechtigten Kindern
  • CHF 40 pro Monat bei vier zulagenberechtigten Kindern

Ab fünf zulagenberechtigten Kindern wird keine Betreuungszulage mehr ausbezahlt.

Betreuungszulagen werden in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad ausbezahlt. Eine Anspruchsberechtigung kann auch bestehen, wenn die Partnerin/der Partner bereits Zulagen bezieht.
 

Arbeitszeit

  • Jahresarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche.
  • Während der Ausbildung Vollzeit (100 %). Auf Wunsch ist Reduktion auf Teilzeit 80 % unmittelbar nach der Ausbildung möglich. Weitere Reduktion auf Antrag.
  • Ausser bei besonderen Ereignissen (Grossveranstaltungen), sind zwei bis drei Wochenende je Monat dienstfrei.

Ferien

  • 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird
  • 28 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird
  • 33 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird

Versicherungen

  • Pensionskasse: Bernische Pensionskasse
  • Unfallversicherung/Tod und Invalidität: Visana

Rückerstattung der Ausbildungskosten

Wenn Ihr Anstellungsverhältnis mit uns vor Ablauf von drei Dienstjahren nach Abschluss des polizeilichen Sicherheitsassistentenlehrgangs, Fachrichtung Verkehrsdienst, endet, beteiligen Sie sich an den Ausbildungskosten.

Rückerstattung während der Ausbildung

  • Im ersten bis dritten Monat Ihrer Ausbildung leisten Sie keine Rückerstattung.
  • Bei Abbruch im vierten Monat ist eine Rückerstattung von CHF 4000 fällig.

Rückerstattung nach Abschluss der Ausbildung

Der maximale Rückerstattungsbetrag beläuft sich auf CHF 5000. Mit jedem geleisteten ganzen Dienstmonat reduziert sich dieser Betrag um 1/36.

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