Wir bieten Ihnen als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer attraktive Anstellungsbedingungen auf der Basis der kantonalen Grundlagen.
Gehalt
Gehalt während der Botschaftsschutzausbildung | |
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21 bis 25 Jahre | CHF 3917.60 – 4044.65 |
26 bis 30 Jahre | CHF 4108.20 – 4277.60 |
31 bis 35 Jahre | CHF 4319.95 – 4447.00 |
36 bis 40 Jahre | CHF 4489.35 – 4616.40 |
41 bis 45 Jahre | CHF 4616.40 – 4743.45 |
46 bis 50 Jahre | CHF 4785.85 – 4912.90 |
51 bis 55 Jahre | CHF 4955.25 – 5082.30 |
Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2023)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung
Gehalt im ersten Dienstjahr als Botschaftsschützer/-in | |
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21 bis 26 Jahre | CHF 4981.80 – 5226.00 |
27 bis 31 Jahre | CHF 5323.65 – 5519.05 |
32 bis 36 Jahre | CHF 5567.85 – 5763.25 |
37 bis 41 Jahre | CHF 5860.90 – 6080.70 |
42 bis 46 Jahre | CHF 6117.35 – 6337.10 |
47 bis 51 Jahre | CHF 6410.40 – 6630.15 |
52 bis 56 Jahre | CHF 6666.80 – 6923.20 |
Monatsgehalt brutto, ohne Zulagen, 13 Monatsgehälter/Jahr (Stand 2023)
Abzüge: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung
Entschädigungen
Nach der Ausbildung werden Kilometer/Pikett/Nacht- und Wochenenddienste entsprechend entschädigt.
Zulagen
Die Zulagen werden jährlich 12x ausgerichtet.
Familienzulagen
- Kinderzulage für Kinder bis zu 16 Jahren: CHF 230 pro Monat und pro Kind
- Ausbildungszulage für Kinder über 16 Jahre: CHF 290 pro Monat und pro Kind
Betreuungszulage
- CHF 250 pro Monat bei einem zulagenberechtigten Kind
- CHF 180 pro Monat bei zwei zulagenberechtigten Kindern
- CHF 110 pro Monat bei drei zulagenberechtigten Kindern
- CHF 40 pro Monat bei vier zulagenberechtigten Kindern
Ab fünf zulagenberechtigten Kindern wird keine Betreuungszulage mehr ausbezahlt.
Betreuungszulagen werden in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad ausbezahlt. Eine Anspruchsberechtigung kann auch bestehen, wenn die Partnerin/der Partner bereits Zulagen bezieht.
Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche
- Während der Ausbildung Vollzeit (100 %). Auf Wunsch ist Reduktion auf Teilzeit 80 % unmittelbar nach der Ausbildung möglich. Weitere Reduktion auf Antrag.
Ferien
- 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird
- 28 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird
- 33 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird
Versicherungen
- Pensionskasse: Bernische Pensionskasse
- Unfallversicherung / Tod und Invalidität: Visana
- Krankentaggeld: Swica
Rückerstattung der Ausbildungskosten
Wenn Ihr Anstellungsverhältnis mit uns vor Ablauf von drei Dienstjahren nach Abschluss des polizeilichen Sicherheitsassistentenlehrgangs, Fachrichtung Botschaftsschutz, endet, beteiligen Sie sich an den Ausbildungskosten.
Rückerstattung während der Ausbildung
- Im ersten bis dritten Monat Ihrer Ausbildung leisten Sie keine Rückerstattung.
- Bei Abbruch im vierten Ausbildungsmonat ist eine Rückerstattung von CHF 4000 fällig.
- Bei Abbruch im fünften Ausbildungsmonat ist eine Rückerstattung von CHF 5000 fällig.
Rückerstattung nach Abschluss der Ausbildung
Der maximale Rückerstattungsbetrag beläuft sich auf CHF 5000. Mit jedem geleisteten ganzen Dienstmonat reduziert sich dieser Betrag um 1/36.