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Anforderungen

Die Arbeit als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer ist fordernd und verantwortungsvoll. Hier finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen, die Sie für die Ausbildung erfüllen müssen.

Als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer meistern Sie zahlreiche Herausforderungen: Sie werden mit unterschiedlichen Menschen kommunizieren und auf verschiedene Situationen treffen. Dabei treten Sie sicher auf und argumentieren differenziert und nachvollziehbar.

Team- und Konfliktfähigkeit sowie psychische und physische Belastbarkeit sind ebenfalls unabdingbar für die Tätigkeit. Aber auch Standvermögen bei Wind und Wetter sind weitere wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf.

Checkliste

1. Persönliche Voraussetzungen

  • Ich bin Schweizer Bürgerin oder Bürger.
  • Ich bin bei Ausbildungsbeginn mindestens 21 Jahre alt.
  • Ich habe den Führerausweis Kategorie B.
    Mehr erfahren zu den Ausweiskategorien
  • Ich habe entweder eine Berufslehre mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) resp. eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Fachmittelschule, Fachmaturität, gymnasiale Maturität) abgeschlossen.
    Oder ich weise keinen Ausbildungsabschluss vor, jedoch mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zu 100 %.
  • Militärdienst ist keine zwingende Voraussetzung. Falls ich dienstpflichtig bin, habe ich die Rekrutenschule absolviert oder 186 Tage Zivildienst geleistet. Falls ich militär- und/oder schutzdienstuntauglich bin, gebe ich in der Bewerbung den Grund an.
  • Ich habe einen guten Leumund, das heisst unter anderem keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Ich lebe in geregelten finanziellen Verhältnissen und bezahle meine laufenden Steuerrechnungen fristgerecht.

2. Gesundheit und Sport

  • Meine Sehschärfe ohne oder mit Korrektur ist beidseitig minimal 0,8 oder ein Auge 1,0, das andere minimal 0,6. Ich schiele nicht, habe kein Doppelsehen und keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens.
  • Ich bin gesund und sportlich leistungsfähig.

Wenn ich gesundheitliche Beeinträchtigungen habe, nehme ich mit dem Human Resources Kontakt auf.

3. Bildung

  • Ich spreche und schreibe gut Deutsch.
  • Ich bringe eine gute Allgemeinbildung mit.

4. Bis zum Ausbildungsbeginn erfülle ich folgende Anforderungen

  • Ich kann ohne Schwimmbrille oder andere Hilfsmittel
    o    400 Meter in maximal 11 Minuten schwimmen
    o    10 Meter Streckentauchen
    o    Tauchen nach einem Gegenstand in 2 Metern Tiefe
  • Ich beherrsche die Zehnfinger-Blindschreibemethode, so dass ich den 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestehe:
    o    Mindestens 100 Zeichen in der Minute
    o    Maximal 10 Fehler
    Übungen zum Tastaturschreiben
  • Ich kann mit den Computerprogrammen von Microsoft Office arbeiten.
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