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Verhalten auf Gewässern

Wenn Sie auf einem See oder Fluss unterwegs sind, müssen Sie sich an einige Regeln halten.

Die folgenden allgemeinen Vorschriften und Verhaltensregeln gelten, wenn Sie mit einem Schiff unterwegs sind, aber auch auf dem Stand-Up-Board, im Schlauchboot oder beim Wassersport.

  • Die Alkoholgrenze ist auf Seen und Flüssen gleich wie im Strassenverkehr: Eine Blutalkohol-Konzentration von 0,5 Gewichtspromille. Auch hier gilt also: Wer fährt, trinkt nicht. Schlauchboote sind von dieser Regel ausgenommen, für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch, sich dennoch daran zu orientieren. 
  • In den Uferzonen bis 300 Meter in den See dürfen Sie maximal mit 10 km/h fahren. Ausserhalb der Uferzone ist die Geschwindigkeit frei, Sie müssen diese aber den Gegebenheiten anpassen und dürfen niemanden gefährden. 
  • Auf Flüssen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 15 km/h. Schlauchboote sind von dieser Regel ausgenommen. 
  • Im Schutz von Wasserpflanzen wie Seerosen, Schilf etc. nisten oft Enten und Vögel. Sie müssen deshalb rund um Wasserpflanzen einen Abstand von 25 Metern einhalten – egal mit welchem Gefährt.
  • Zonen, in denen Sie nicht fahren dürfen, erkennen Sie an Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund und/oder an gelben Bojen.

Rund ums Schiff

Alle Informationen zur Anmeldung, Prüfung und zum Betrieb Ihres Schiffes sowie zum Schiffsführerausweis finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern

Schlauchboot / Gummiboot

Die Regeln und Verhaltensempfehlungen zu Schlauchbooten finden Sie auf der folgenden Seite:

Schlauchboote auf der Aare

Stand Up Paddling (SUP)

  • Sie müssen Ihr SUP-Board gut sichtbar mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse beschriften.
  • Wenn Sie Ihr Brett verlieren, müssen Sie die Polizei auf der Nummer 112 oder 117 informieren. 
  • Wenn Sie weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt sind, brauchen Sie eine zertifizierte Rettungsweste oder Schwimmhilfe mit 50 Newton Mindestauftrieb pro Person. Führen Sie diese nicht nur mit, sondern tragen Sie sie. 
  • Sie dürfen keine Schwimmer- und Naturschutz-Zonen befahren. Diese erkennen Sie an der Kennzeichnung durch gelbe oder weisse Bojen. 
  • Nachts und bei schlechter Sicht müssen Sie Ihr SUP mit einem weissen Rundumlicht beleuchten.

Kitesurfing

Einige Uferzonen der Seen im Kanton Bern sind für Kitesurferinnen und Kitesurfer gesperrt. Beachten Sie das unten verlinkte Merkblatt zum Thema.

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