Kinderpornografie
Schnell hat man einen Mausklick zu viel gemacht und landet auf einer verbotenen Seite. Kinderpornografie ist keine Bagatelle und nach Strafgesetzbuch klar verboten. Ermittelte Straftäter müssen sich vor dem Richter verantworten.
Hinter jeder Aufnahme steht ein missbrauchtes Opfer – ein Opfer, das sich nicht wehren kann.
Tipps
- Gehen Sie auf Distanz von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten.
- Speichern Sie keine Seiten mit kinderpornografischen Inhalten – auch nicht als Beweismittel!
- Melden Sie Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK). Link öffnet in einem neuen Fenster.
-
Tipps gegen sexuellen Missbrauch im Chat - für Kids Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 524 KB, 28 Seiten)
-
Tipps gegen sexuellen Missbrauch im Chat - für Eltern Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 791 KB, 32 Seiten)
-
Pornografie - Alles was Recht ist Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 590 KB, 5 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Öffentliche Sicherheitsberatung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern