Das Auswahlverfahren für die Ausbildung zur Botschaftsschützerin und zum Botschaftsschützer besteht aus fünf Schritten. Aufgenommen ist, wer jeden Teilschritt besteht.
Die Aufnahmeprüfung umfasst folgende Prüfungsinhalte.
Beim Assessment prüfen Fachpersonen der Abteilung Human Resources, des psychologischen Dienstes und erfahrene Polizistinnen oder Polizisten, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Beruf als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer geeignet sind.
Das Assessment besteht aus drei Teilen:
Bei der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung überprüfen wir, ob Ihr Gesundheitszustand und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit für die Ausbildung ausreichen.
Wir informieren Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung, ob wir Sie in die Botschaftsschutzausbildung aufnehmen.