Nach fast drei Jahren umfangreicher Ermittlungen hat die Kantonspolizei Bern ihre Arbeiten im Rahmen eines durch die Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben geführten Strafverfahrens wegen Menschenhandels (vgl. Medienmitteilungen vorm 20.1.20 und 14.1.20) abgeschlossen. Nachdem bei einer gezielten Aktion im Januar 2020 in Saanen und Gstaad (Gemeinde Saanen) sowohl drei tatverdächtige Personen als auch sieben mutmassliche Opfer der Ausbeutung angehalten werden konnten, wurden im Zuge der weiteren Ermittlungen insgesamt vierzig Frauen serbischer Herkunft und im Alter zwischen 29 und 53 Jahren identifiziert und ausfindig gemacht, die ebenfalls ohne Arbeitsbewilligung vorab mit Reinigungsarbeiten oder Kinderbetreuung zu Konditionen massiv unter den branchenüblichen Mindestgehältern beschäftigt worden waren.
Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass eine 64-jährige Serbin, eine 43-jährige Schweizerin sowie ein 71-jähriger Serbe mutmasslich seit 2013 Frauen in Serbien mit dem Versprechen einer einfach zu verrichtenden, gut entlohnten Arbeit und der Aussicht auf eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz angeworben und ins Land geholt hatten. Die Frauen wurden dann in der Grossregion Saanen/Gstaad indes ohne Arbeitsbewilligung bis zu 17 Stunden pro Tag und teils wochenlang ohne freie Tage beschäftigt. Die Gehälter waren meist weit unter dem branchenüblichen Mindestlohn angesetzt. Die Arbeitnehmerinnen waren in der Regel in einfachen Wohngelegenheiten mit minimalen sanitären Einrichtungen, engen Platzverhältnissen und schlechten Schlafmöglichkeiten – Matratzen am Boden, Sofaliegen oder Sonnensessel – untergebracht.
Wie die Ermittlungen und zahlreichen geführten Einvernahmen ergaben, wurden die Frauen in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Gemäss Aussagen sahen sich die Frauen regelmässig Beschimpfungen, Erniedrigungen, Drohungen und einem massiven Druck ausgesetzt; daneben mussten sie auch zwischen ihren Arbeitseinsätzen ständig erreichbar sein.
Die zwei mutmasslichen Täterinnen und der mutmassliche Täter sind teilgeständig, ihre Landsleute in der Schweiz illegal arbeiten gelassen zu haben. Die 64-jährige Serbin – eine der Haupttäterinnen – ist seit Ende Juni 2021 im vorzeitigen Strafvollzug. Die andere Haupttäterin, die 43-jährige Schweizerin, war Ende Januar 2020, der 71-jährige Serbe Ende Juni 2021 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Auch sie werden sich vor der Justiz verantworten müssen.
Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben
(cg)