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14. Mai 2020
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Bern: Veranstaltungsverbot gilt weiterhin

Für den Samstag wird erneut zu einer Demonstration in Bern aufgerufen. Dies trotz weiterhin bestehendem Veranstaltungs- und Demonstrationsverbot. Zur Durchsetzung der gesundheitspolizeilichen Vorgaben des Bundes wird die Kantonspolizei Bern in Absprache mit der Stadt Bern ihr Aufgebot aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen im Vergleich zu den Vorwochen noch einmal vergrössern.

Nachdem sich in den vergangenen Wochen zweimal zahlreiche Personen in der Berner Innenstadt trotz entsprechendem Verbot versammelt und sich polizeilichen Anweisungen widersetzt hatten, wird die Kantonspolizei Bern ihr Aufgebot für kommenden Samstag noch einmal deutlich erhöhen. Das Vorgehen erfolgt in Absprache mit der Stadt Bern. Dies mit Blick darauf, dass nach den Erfahrungen der Vergangenheit kaum Verständnis für die Schutzmassahmen des Bundes erwartet werden kann. Vielmehr muss aktuell davon ausgegangen werden, dass erneut zahlreiche Personen Abstände missachten und die Verbreitung des Virus in Kauf nehmen werden.

Die Veranstaltungen vom 2. und 9. Mai 2020 konnten jeweils nur langsam aufgelöst werden. Die Personen auf die geltenden Verbote hinzuweisen und sie schliesslich wegzuweisen war nur mit erheblichem Ressourcen- und Zeitaufwand möglich. Im Gegensatz zu den kleineren Demonstrationen, welche es in den vergangenen Wochen ebenfalls gab, waren sachliche Gespräche kaum möglich. Genau Letzteres bildet jedoch einen wesentlichen Grundsatz in der polizeilichen Durchsetzung der geltenden COVID-19-Verordnung 2 des Bundes. Führen Gespräche nicht zum Ziel, muss die Polizei im Rahmen der Verhältnismässigkeit die nötigen Massnahmen treffen. Im Falle einer Veranstaltung und der Missachtung der polizeilichen Anweisungen werden Personen kontrolliert und angezeigt. Dies wird auch am kommenden Samstag der Fall sein.

An dieser Stelle erinnert die Kantonspolizei Bern daran, dass die aktuellen Massnahmen des Bundes dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung dienen sollen. In diesem Sinne wird insbesondere an die Solidarität appelliert. Nicht zuletzt soll auch sichergestellt werden, dass umliegende Marktstände und Geschäfte ihre Kunden unter den entsprechenden Schutzvorkehrungen empfangen und ihrer Tätigkeit nachgehen können.

(cm)

Gemäss COVID-19-Verordnung 2, Art. 6, sind Veranstaltungen, darunter auch Demonstrationen, derzeit verboten. Während inzwischen verschiedene Massnahmen gelockert wurden, blieben die Vorgaben für Veranstaltungen, Ansammlungen und Abstand unverändert. Folglich ist es nach wie vor Aufgabe der Polizei, die geltenden Vorschriften umzusetzen. 

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