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16. November 2020
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Bern: Kontrolle zweier Lokale wegen illegaler Glücksspiele

In der Nacht auf Sonntag sind an der Stauffacherstrasse in Bern zwei Lokale wegen Verdachts auf illegale Glücksspiel-Aktivitäten kontrolliert worden. Im einen Lokal wurden zehn, im anderen 51 Personen kontrolliert. Es wurden rund zwanzigtausend Franken Bargeld sowie mehrere Laptops und Spielautomaten sichergestellt. Eine Person wurde vorläufig festgenommen.

Im Rahmen eines seit einigen Monaten unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland geführten Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz erfolgte am Samstag, 14. November 2020, um zirka 22.00 Uhr eine gezielte Kontrolle einer Lokalität in einem Industriegebäude an der Stauffacherstrasse in Bern. Im Zuge der Durchsuchung wurde im Untergeschoss des Gebäudes eine weitere Lokalität, in der mutmasslich illegales Glücksspiel betrieben wurde, festgestellt und in der Folge ebenfalls kontrolliert. In beiden Lokalen wurden mutmassliche Widerhandlungen gegen das Geldspiel- und das Gastgewerbegesetz festgestellt.

Im ersten Lokal wurden 10 Personen angehalten und kontrolliert. Weiter wurde mutmasslich zu illegalem Geldspiel verwendetes Bargeld in Höhe von rund 20´000.- Franken sowie mehrere Laptops, Geldspielautomaten und Wettquittungen sichergestellt. Einer der Angehaltenen wird verdächtigt, das Lokal betrieben zu haben. Der 38-Jährige wurde für die Dauer weiterer Ermittlungen vorübergehend festgenommen. Er wurde am Sonntagnachmittag aus der Festnahme entlassen und wird sich vor der Justiz verantworten müssen. Zur Klärung der einzelnen Rollen aller Befragten sind weitere Ermittlungen im Gang.

Im Lokal im Untergeschoss wurden 51 Personen angehalten und kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden durch die Kantonspolizei Bern unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland separate Ermittlungen aufgenommen.

Weiter werden sämtliche im Zusammenhang mit den beiden Lokal-Kontrollen angehaltenen Personen wegen Widerhandlung gegen die COVID-19 Verordnung angezeigt, da sie keine Masken trugen, Abstände nicht eingehalten wurden und keinerlei anderweitige Sicherheitsvorkehrungen festzustellen waren.

Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland

(paj)

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