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12. Juni 2021
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Anhaltung Bahnhof Bern

Eine vielfach beobachtete Anhaltung eines Mannes von Freitagmorgen, 11. Juni 2021, am Bahnhof Bern durch die Kantonspolizei Bern wurde heute in einem Zeitungbericht thematisiert. Auch die Kantonspolizei Bern erhielt dabei die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Da die Aussagen im Bericht teilweise verkürzt übernommen wurden und es zu mehreren Rückfragen kam, haben wir uns entschieden, die Medienantwort an dieser Stelle vollständig wiederzugeben.

Medienantwort Kantonspolizei Bern, Freitag, 11.6.2021:

«Wir können verstehen, dass die Anhaltung Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen nach wie vor beschäftigt. Muss eine Person, die sich wehrt oder widersetzt, mit Körperkraft überwältigt werden, sehen die dafür geeigneten Techniken immer hart aus oder können gar brutal wirken. Im vorliegenden Fall leistete der Mann nach anfänglicher Kooperation plötzlich passiven Widerstand und widersetzte sich schliesslich körperlich seiner Anhaltung.

Zur Vorgeschichte:

Einer Patrouille fiel der Mann heute Morgen auf, weil er aufgrund seines schwankenden Ganges beinahe in eine Stange gelaufen wäre und bei näherem Hinsehen Schürfungen und blutende Verletzungen an den Armen und Händen aufwies. Um seinen Gesundheitszustand sowie die Ursache seiner Verletzungen zu klären, sprachen ihn unsere Mitarbeitenden an und beabsichtigten eine Personenkontrolle durchzuführen, wobei der Mann keinen Ausweis auf sich trug und von sich aus, auf Drogen zu sprechen kam. In seinen Effekten konnte unter anderem auch ein Säckchen mit Rückständen von weissem Pulver sichergestellt werden. Aufgrund seines Zustandes respektive da ein Delikt nicht ausgeschlossen werden konnte und sich die Kommunikation überdies schwierig gestaltete – der Mann sprach nur Italienisch –, wurde entschieden, die weiteren Abklärungen, insbesondere auch zur Identität des Mannes, auf einer Polizeiwache zu tätigen.

Aus Sicherheitsgründen beabsichtigte die Patrouille, dem Mann Handfesseln für den Transport im Patrouillenfahrzeug anzulegen. Nach anfänglicher Kooperation versperrte der Mann beim Anlegen der Handfesseln die Arme. Zu diesem Zeitpunkt trug er die Handfesseln an einem Handgelenk. Die Polizisten versuchten ihn in der Folge zu beruhigen, was nicht gelang. Zur Erklärung: für alle Beteiligten kann es gefährlich werden, wenn jemand mit einer offenen Handschelle am Handgelenk anfängt, herumzufuchteln. Daher entschied die Patrouille den Mann aus Sicherheitsgründen unter Kontrolle zu bringen und zu Boden zu führen. Dabei verletzte sich ein Polizist an der Hand, was ein Festhalten mit dieser Hand verunmöglichte und es zusätzlich erschwerte, den sich nun körperlich und mit Klemmen zur Wehr setzenden Mann zu arretieren.

Die von Ihnen beschriebene Fixierung mit dem Knie ist nicht auf dem Hals, sondern im Bereich der Schultern und/oder des Kopfes vorgesehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Knie bei aktiver Gegenwehr verrutscht. Nachdem es gelungen war, dem Mann die Handfesseln anzulegen, wurde dieser umgehend in aufrechte Position gebracht. Das Einsteigen ins Patrouillenfahrzeug verlief nicht wie geplant, da der Mann zu Fall kam und durch Einsatzkräfte nicht rechtzeitig aufgefangen werden konnte. Er wurde daraufhin von einer anderen Patrouille für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht. Dort stellte sich heraus, dass der Mann sich illegal in der Schweiz aufhält. Nach den erfolgten polizeilichen Abklärungen wurde er in medizinische Obhut übergeben.

Der verletzte Polizist musste sich in ärztliche Behandlung begeben und wird mehrere Wochen ausfallen.»

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