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02. Juli 2020
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Regionen Bern und Thun: Zwei mutmassliche Cyberbetrüger angehalten

Nach mehrmonatigen Ermittlungen sind Anfang Juni zwei mutmassliche Betrüger im Zusammenhang mit Cyberdelikten angehalten worden. Sie haben sich Zugang zu Cumulus-Kundenkonten der Migros verschafft und so Waren im Wert von mehreren zehntausend Franken erstanden.

Ende Februar 2020 ist bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige eingegangen, gemäss welcher sich eine unbekannte Täterschaft widerrechtlich Zugang zu Cumulus-Kundenkonten der Migros verschafft und über diese wider­rechtlich Waren erstanden haben soll. In der Folge wurden durch die Kantonspolizei Bern unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Ermittlungen aufgenommenen.

Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse hat ein 22-jähriger Tatverdächtiger im Laufe des Jahres 2019 auf einer Internet-Plattform Login-Kombinationen (Nutzer­namen mit dazugehörigen Passwörtern) erworben. Durch ein ausgeklügeltes System konnte er sich mit den Kombinationen Zugang zu Cumulus-Konten verschaffen und schliesslich mit Cumulus-Bons dieser Kundenkonten widerrechtlich Waren erwerben. Dabei handelte es sich grösstenteils um Güter des täglichen Bedarfs.

Die weiteren Ermittlungen zeigten auf, dass der 22-Jährige solche Cumulus Konto­zugangsdaten ab November 2019 mutmasslich auch an einen 32-Jährigen aus seinem persönlichen Umfeld verkauft hatte. In den folgenden Monaten wurden auf diese Weise Waren im Wert von mehreren zehntausend Franken erstanden. Dabei handelte es sich neben Gütern des täglichen Bedarfs nunmehr auch um Geräte der Unterhaltungselektronik wie Mobiltelefone, Fernsehgeräte und Fitness-Uhren oder um Haushaltsgeräte, wie beispielsweise Dampfreiniger oder Staubsauger. Diese wurden sodann teilweise über Online-Plattformen weiterverkauft.

Die Ermittlungen unter Einbezug verschiedener Spezialdienste der Kantonspolizei Bern führten am 3. Juni 2020 zur Anhaltung des 32-Jährigen und am 4. Juni 2020 zur Anhaltung des 22-Jährigen. Bei den Hausdurchsuchungen konnte ein Grossteil der Waren zuhanden der Untersuchungsbehörde sichergestellt werden. Gemäss derzeitigem Stand der Ermittlungen haben die Tatverdächtigen auf diese Weise mehr als einhundert Einkäufe getätigt.

Die Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte dauern noch an. Die grundsätzlich geständigen Tatverdächtigen werden sich vor der Justiz verantworten müssen.

Zum Schutz vor Delikten dieser Art empfiehlt die Kantonspolizei Bern:

  • Wählen Sie für jede Anwendung ein eigenes Passwort.
  • Wenn es schwierig ist, sich mehrere Passwörter zu merken, sollten Sie einen Passwortmanager benutzen.
  • Kombinieren Sie für Passwörter mindestens zwölf Zeichen, kleine und grosse Buchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen.
  • Idealerweise ist das Passwort zufällig generiert und bezieht sich nicht auf persönliche Informationen, wie zum Beispiel Namen oder Geburtsdatum.
  • Wenden Sie, wo immer möglich, ein zweistufiges Anmeldeverfahren (Zwei-Faktor-Authentifizierung) an.

Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte

(paj)

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