Am Freitag, 5. Juni 2026, um 19.50 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Bern ein Autofahrer auf, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 bei Bern von Schönbühl herkommend in Richtung Weyermannshaus unterwegs war. Die durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle ergab nach Abzug der gesetzlichen Toleranz eine Geschwindigkeit von 140 km/h. Auf diesem Autobahnabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Die Patrouille konnte den 25-jährigen Lenker kurze Zeit später mit Blaulicht, Wechselklanghorn und Stopp-Matrix anhalten. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde abgenommen.
Nach Abschluss der Ermittlungen unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird sich der Beschuldigte nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
(gz)