Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zur Polizeiausbildung und zur Arbeit als Polizistin oder Polizist.
Nein, das ist leider nicht möglich. Wir veranstalten aber regelmässig Führungen, Tage der offenen Tür oder Ferienpass-Aktionen, an denen Sie Einblick in den Polizeiberuf erhalten können. Wir sind auch oft an Messen und Veranstaltungen anzutreffen.
Nein, das ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Wenn Sie sich für die Arbeit der Polizei interessieren, können Sie gerne bei einer unserer Veranstaltungen Einblick erhalten.
Nein, für die Polizeischule können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger bewerben.
Nicht zwingend. Wir legen allerdings grossen Wert auf persönliche Reife und Lebenserfahrung. Deshalb schätzen wir es grundsätzlich, wenn Sie Berufserfahrung sammeln, bevor Sie sich für die Polizeiausbildung bewerben.
Wenn Sie uniformiert oder zivil im Polizeidienst arbeiten wollen, sind folgende Tätowierungen nicht zulässig:
- Tätowierungen im Gesicht,
- grossflächige Tätowierungen an Händen, Hals oder Nacken,
- Tätowierungen mit widerrechtlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderen Motiven, die mit den Werten der Kantonspolizei Bern in Widerspruch stehen.
Bei fraglichen Sujets laden Sie eine PDF-Dokumentation mit Ihren Tätowierungen, Erklärungen zur Bedeutung derselben sowie der betroffenen Körperstellen im Bewerbungstool hoch.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, auf unseren Wunsch hin zu sagen, was Ihre Tätowierung darstellt und bedeutet. Bei repräsentativen Einsätzen – unter anderem bei Schulbesuchen – müssen Sie grossflächige Tätowierungen (z. B. an Armen und Beinen) abdecken. Im Einzelfall können weitere Vorgaben gelten.
Im Polizeidienst dürfen Sie keinen auffälligen Schmuck tragen. Sichtbare Piercings müssen Sie während des Dienstes insbesondere aus Sicherheitsgründen entfernen. Eine Ausnahme sind diskrete Ohr- und Nasenstecker. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie ausserdem keine Ohrtunnel haben.
Als Polizistin oder Polizist werden Sie oft mit belastenden Situationen und Schicksalen konfrontiert, zum Beispiel mit Gewalt oder Unfällen mit Schwerverletzten und Toten. Sie müssen deshalb psychisch hoch belastbar sein. Wenn unsere Mitarbeitenden Mühe haben, solche Erfahrungen zu verarbeiten, können sie sich an unseren psychologischen Dienst wenden.
Eine weitere Belastung können die unregelmässigen Arbeitszeiten sowie der Schichtdienst sein: Als Polizistin oder Polizist arbeiten Sie oft auch in der Nacht und am Wochenende. Dies erfordert eine gute körperliche Verfassung und viel Flexibilität, auch von Ihrem Umfeld.
Nein. Sie müssen nach der Polizeiausbildung mindestens vier Jahre Dienst als Polizistin oder Polizist leisten. Erst dann können Sie sich für eine Stelle bei der Kriminalabteilung bewerben.
Wenn Sie Diensthundeführer/-in werden wollen, arbeiten Sie zuerst mindestens zwei Jahre im Polizeiberuf. Dann können Sie sich für die Zusatzfunktion Diensthundeführer/-in bewerben. Der Hund lebt von Anfang an bei Ihnen und Sie investieren gemeinsam viel Zeit in die Ausbildung.