Europäischer Feuerwaffenpass
Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile vorübergehend in einen Schengen-Staat ausführen will (Jäger oder Sportschützen), benötigt einen
Europäischen Feuerwaffenpass.
Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern haben das Begehren um Erteilung eines •Europäischen Feuerwaffenpasses (PDF, 66 KB, 2 Seiten) direkt bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach 7571, 3001 Bern, einzureichen.
Gültigkeit des Europäischen Feuerwaffenpasses
Der Europäische Feuerwaffenpass ist 5 Jahre gültig und kann danach zweimal um je 2 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mittels offiziellen Gesuchformulars beantragt werden. Anstelle der Verlängerung kann auch eine Neuausstellung mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren beantragt werden.
Gesuch um Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Neuausstellung sind folgende Beilagen beizufügen:
- Auszug (Original) aus dem Link öffnet in einem neuen Fenster.•schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde
- Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
- Zwei aktuelle Passfotos
- Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
- Bestehender Feuerwaffenpass (bei einer erneuten Neuausstellung nach 5 Jahren)
Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Mutation sind folgende Beilagen beizufügen:
- Zwei aktuelle Passfotos
- Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
- Gültiger Feuerwaffenpass (Original)
Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Verlängerung sind folgende Beilagen beizufügen:
- Auszug (Original) aus dem Link öffnet in einem neuen Fenster.•schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde (nur bei 1. Verlängerung)
- Zwei aktuelle Passfotos
- Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
- Gültiger Feuerwaffenpass (Original)
Gebühren
Für eine Neuausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist eine Gebühr von CHF 150.--, für eine Verlängerung von 2 Jahren CHF 100.--, für eine Mutation CHF 50.--, zu entrichten.
Hinweis
Die Rubrik "Geburtsort" im Gesuchsformular bezieht sich nicht - wie sonst üblich - auf den Heimatort.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Postfach 7571
3001 Bern
Tel. 031 634 73 81
Fax 031 634 73 99
Kontakt per E-Mail
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