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Europäischer Feuerwaffenpass

Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile vorübergehend in einen Schengen-Staat ausführen will (Jäger oder Sportschützen), benötigt einen
Europäischen Feuerwaffenpass.

Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern haben das Begehren um Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (PDF, 66 KB, 2 Seiten) direkt bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach 7571, 3001 Bern, einzureichen.

Gültigkeit des Europäischen Feuerwaffenpasses

Der Europäische Feuerwaffenpass ist 5 Jahre gültig und kann danach zweimal um je 2 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mittels offiziellen Gesuchformulars beantragt werden. Anstelle der Verlängerung kann auch eine Neuausstellung mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren beantragt werden.

Gesuch um Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Neuausstellung sind folgende Beilagen beizufügen:

  • Auszug (Original) aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
  • Bestehender Feuerwaffenpass (bei einer erneuten Neuausstellung nach 5 Jahren)

Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Mutation sind folgende Beilagen beizufügen:

  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
  • Gültiger Feuerwaffenpass (Original)

Dem vollständig ausgefüllten Gesuch für eine Verlängerung sind folgende Beilagen beizufügen:

  • Auszug (Original) aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde (nur bei 1. Verlängerung)
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Allfällige Belege über den rechtmässigen Besitz, bspw. Kopie des schriftlichen Vertrags über den Erwerb von Feuerwaffen
  • Gültiger Feuerwaffenpass (Original)

Gebühren

Für eine Neuausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist eine Gebühr von CHF 150.--, für eine Verlängerung von 2 Jahren CHF 100.--, für eine Mutation CHF 50.--, zu entrichten.

Hinweis

Die Rubrik "Geburtsort" im Gesuchsformular bezieht sich nicht - wie sonst üblich - auf den Heimatort.


Weitere Informationen

Kontakt

Kantonspolizei Bern

Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Postfach 7571
3001 Bern

Tel. 031 634 73 81
Fax 031 634 73 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.police.be.ch/de/index/sicherheit/sicherheit/waffen/europaeischer_feuerwaffenpass