Videoüberwachung
Die rechtlichen Grundlagen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum und zum Schutz öffentlicher Gebäude finden sich im Kanton Bern im Polizeigesetz (PolG) und in der Videoverordnung (VidV). Voraussetzung für Videoüberwachungen im öffentlichen Raum durch die Gemeinden und zum Schutz öffentlicher kantonaler oder kommunaler Gebäude ist die Zustimmungserteilung durch die Kantonspolizei Bern. Entsprechende Zustimmungsgesuche im Sinne von Art. 8 VidV sind an das Polizeikommando des Kantons Bern, Postfach 7571, 3001 Bern, zu richten.
Das Polizeikommando empfiehlt, vorgängig mit der Kantonspolizei Bern •Kontakt aufzunehmen, um das Vorgehen zu besprechen. Anfragen können an den Rechtsdienst der Kantonspolizei Bern gerichtet werden.
•Videoüberwachung an öffentlichen Orten
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•Videoverordnung (VidV) (PDF, 31 KB, 5 Seiten)
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•Datenschutzgesetz des Kantons Bern (BSG 152.94) (PDF, 85 KB, 10 Seiten)
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•Datenschutzverordnung des Kantons Bern (BSG 152.040.1) (PDF, 55 KB, 5 Seiten)
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•Bundesgerichtsentscheid St. Gallen