"Guet bunge – isch haub g’fahre"
- „Grosser „Sack“ auf Fahrbahn“
- „Milchkanne auf Fahrstreifen“
- „Palette auf Überholstreifen“
- „zwei Körbe auf Strasse“
- „Blech auf Fahrbahn“
- „Holzstücke auf Fahrbahn“
- „zwei Matratzen auf Autobahn“
Das sind Meldungen, wie sie in letzter Zeit vermehrt bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern eingehen.

Schlecht gesicherte Ladung
Die Kantonspolizei ermahnt Fahrzeuglenker, welche offen Waren transportieren, zu folgendem Vorgehen: Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.
Entscheidend ist, dass die Ladung gegen Verrutschen, Umfallen oder Herabfallen bei verkehrsüblichen Fahrzuständen, aber auch bei brüsken Ausweichmanövern oder Vollbremsungen (auch bei leichteren Kollisionen), immer richtig gesichert ist. Auch auf Ladebrücken von Lieferwagen liegende Gegenstände sind gegen das Umfallen, Verrutschen, Herabfallen usw. zu sichern (auch bedingt durch Turbulenzen hinter der Kabine).
Hinweis
Ungeeignete Zurrmittel sind: Gummizüge oder Gummispinnen
Geeignete Zurrmittel sind: Zurrgurten

Gut gesicherte Ladung mit Zurrgurten
Für die Ladung und die Ladungssicherung ist grundsätzlich der Führer oder die Führerin verantwortlich. Eine ungenügende Ladungssicherung gefährdet andere Verkehrsteilnehmer (nebst der Selbstgefährdung) und kann im schlimmsten Fall einen Verkehrsunfall verursachen.
Die daraus entstehenden Folgen für den Lenker oder die Lenkerin (Strafanzeige, Busse, Versicherungsansprüche der Geschädigten und eventuelle Administrativmassnahmen) können gravierend sein. Als Beitrag zur Verkehrssicherheit bitten wir Sie, der Ladungssicherung eine hohe Beachtung zu schenken.
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Merkblatt "Guet bunge – isch haub g’fahre" (PDF, 784 KB, 1 Seite)
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