Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren für die Polizeischule besteht aus fünf Schritten, die alle erfolgreich absolviert werden müssen.
1. Eignungsprüfung (1 Tag)
Prüfungsinhalt:
- Standardisierter Intelligenztest (sprachliche und rechnerische Fähigkeiten, räumliches Vorstellungsvermögen und Merkfähigkeit)
- Allgemeinwissen (Staatskunde, Geografie, Geschichte, Kultur, Sport)
- Deutsch (Orthographie-/Grammatiktest & 2 weitere Prüfungsteile, bei welchen die Merkfähigkeit und die schriftliche Ausdrucksfähigkeit geprüft werden)
- Französisch (mündliche Grundkenntnisse)
- Sport* (Konditionell-/koordinativer Parcours, 12-Min.-Lauf: Frauen mind. 2'100m und Männer mind. 2'400m)
*Hinweis zum Sport: Die Anforderungen der IPH bauen auf einer Grundfitness auf und sind höher gesetzt wie bei unserer Aufnahmeprüfung. Genauere Informationen finden Sie auf der entsprechenden •Homepage unter der Rubrik ‚Downloads‘.
2. Persönlichkeitsfragebogen/ Leumundserhebungen / Strafregisterauszug
Persönlichkeitsfragebogen:
Sie erhalten von uns einen Internet-Link um zu Hause am Computer einen Persönlichkeitsfragebogen zur Selbsteinschätzung auszufüllen.
Leumundserhebungen:
Kontaktiert werden folgende Stellen: Polizeistellen aller bisherigen Wohnorte, bisherige Arbeitgeber (der aktuelle wird nur mit Ihrem Einverständnis kontaktiert), Militär, persönliches Umfeld.
Strafregisterauszug:
Sie werden aufgefordert uns einen aktuellen Strafregisterauszug zuzustellen.
3. Assessment - Gruppenübung, Gespräch und Rollenspiel (ca. ½ Tag)
Sie werden zusammen mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Gruppenübung absolvieren und dabei von Fachpersonen des Personaldienstes und des psychologischen Dienstes bewertet. Weiter möchten wir Sie an einem Gespräch zusammen mit Fachpersonen vom Personaldienst und einer Polizistin/einem Polizisten sowie anlässlich eines Rollenspiels mit unserem psychologischen Dienst näher kennenlernen. Mit diesen drei Verfahren möchten wir feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Polizeiberuf geeignet sind.
4. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung
Hier wird geprüft, ob Ihre Gesundheit und körperliche Fitness für eine Ausbildung als Polizistin oder Polizist ausreichen.
5. Entscheid
Spätestens 3½ Monate vor Beginn der Ausbildung informieren wir Sie, ob Sie zur Polizeischule zugelassen werden.
Ausbildung
| Was | Beschreibung |
|---|---|
| Dauer | 12 Monate (bei vollem Lohn) |
| Ort | Interkantonale Polizeischule Hitzkirch/LU (IPH) |
| Fächer/Module |
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| Prüfungsfächer |
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| Diplom | Polizistin / Polizist mit eidg. Fachausweis |
| Ausbildungsstart | Zweimal jährlich (Anfang Februar und Anfang September; NEU ab 2013: Anfang April und Anfang Oktober) |
Unterkunft in der IPH
An der IPH Hitzkirch besteht kein Pflichtinternat.
Für die Auszubildenden besteht je nach Auslastung die Möglichkeit, an der IPH Hitzkirch ein Zimmer (Fr. 500.-- pro Monat für Übernachtung inkl. Frühstück) auf eigene Kosten zu mieten.
Diejenigen, die ausserhalb des definierten Rayons wohnen, haben während der gesamten Aufenthaltsdauer an der IPH Anspruch auf ein Gratiszimmer (exkl. Frühstück). Das bedeutet, dass die Fahrzeit vom Wohnort bis zur Polizeischule mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn/Bus) mehr als 90 Minuten und die Fahrzeit mit dem PW mehr als 60 Minuten betragen muss. Massgebend sind die Fahrzeiten/-distanzen gemäss SBB (www.sbb.ch) und Twix-Route.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonspolizei Bern
Personaldienst
Postfach 7571
3001 Bern
Tel. 031 634 79 11 oder 0800POLICE
Fax 031 634 79 29
Kontakt per E-Mail
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