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Anforderungen

Erfüllen Sie folgende Anforderungen? Dann bewerben Sie sich noch heute.

  

Sie sind

  • Schweizer Bürger/in
  • mindestens 21 Jahre alt bei Ausbildungsbeginn (keine Altersobergrenze)
  • gesund und in guter körperlicher Verfassung1
  • eine gute Schwimmerin/ein guter Schwimmer und können 25m in die Länge und 4m in die Tiefe tauchen2
  • team- und konfliktfähig
  • psychisch und physisch belastbar
  • unvoreingenommen

  

Sie haben

  • eine abgeschlossene Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Matura) absolviert.3
  • mindestens 1 Jahr Berufserfahrung oder mindestens 1 Jahr Weiterbildung (auch ohne Abschluss) bei Ausbildungsbeginn.
  • einen Führerausweis Kat. B für PW mit Handschaltung.
    (Lernfahrausweis beim Einreichen der Bewerbung genügt nicht.)
  • eine absolvierte Rekrutenschule für Militärdienstpflichtige (nicht Militärdienstpflichtige müssen den Grund angeben, warum sie nicht pflichtig sind).
  • eine gute Allgemeinbildung.
  • einen einwandfreien Leumund (keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister).
  • ein gutes Sehvermögen (Sehtest erforderlich).4
  • eine hohe Sozialkompetenz.
  • Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten.
  • die Bereitschaft zum Einsatz im ganzen Kantonsgebiet.
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  • mündliche Grundkenntnisse in Französisch.
  • Kenntnisse in der EDV und im Tastaturschreiben.5

  

1 Körperliche Gesundheit: Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung bitte für Abklärungen mit dem Personaldienst Kontakt aufnehmen.

2 Gute Schwimmerin/guter Schwimmer: Während der Ausbildung werden Sie drei Module (Basic, See und Fluss) der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft SLRG absolvieren und mit den entsprechenden Brevets abschliessen. Unter anderem müssen Sie dabei in 11 Minuten (Männer) bzw. 12 Minuten (Frauen) 400m schwimmen, 20m tauchen und 5kg-Ringe bergen.

3 Fehlende Ausbildungsjahre (z.B. bei einer Attestlehre) können mit einer weiteren Ausbildung oder durch eine doppelte Anzahl Praxisjahre kompensiert werden. Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall für eine verbindliche Abklärung.

4 Die Mindestanforderung für die Sehschärfe entspricht den Anforderungen für den Führerausweis der Kat. C (Lastwagen). D.h. beidseitig mind. 0,8 oder ein Auge korrigiert 1,0, das andere korrigiert mind. 0,6. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Keine Störung des Dämmerungssehens. Kein Doppelsehen. Keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens.

5 EDV und Tastaturschreiben: Kenntnisse in Windows und MS Office (Word, Excel) und Zehnfingersystem (mind. 100 Zeichen/Minute). Das Tastaturschreiben wird in einem 10-minütigen Test geprüft, (max. 10 Fehler erlaubt).


Weitere Informationen

Kontakt

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Personaldienst
Postfach 7571
3001 Bern

Tel. 031 634 79 11 oder 0800POLICE
Fax 031 634 79 29
Kontakt per E-Mail
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