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Häufige Fragen

Kann ich als Nicht-Schweizerin oder -Schweizer Mitarbeiterin / Mitarbeiter Verkehrsdienst werden?

Nein, für die Verkehrsdienstschule können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren bewerben.

Kann ich nach der Verkehrsdienstausbildung direkt in den Botschaftsschutz- oder in den Polizeidienst übertreten?

Nein. Wer zu einem dieser beiden Berufe wechseln möchte, muss die dafür geltenden Anforderungen erfüllen, das entsprechende Auswahlverfahren bestehen und die gesamte Botschaftsschutz- bzw. Polizeischule absolvieren.


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Kantonspolizei Bern

Personaldienst
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3001 Bern

Tel. 031 634 79 11 oder 0800POLICE
Fax 031 634 79 29
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.police.be.ch/de/index/jobs/jobs/mitarbeiter_in_verkehrsdienst/faq