Häufige Fragen
Kann ich als Nicht-Schweizerin oder -Schweizer Mitarbeiterin / Mitarbeiter Verkehrsdienst werden?
Nein, für die Verkehrsdienstschule können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren bewerben.
Kann ich nach der Verkehrsdienstausbildung direkt in den Botschaftsschutz- oder in den Polizeidienst übertreten?
Nein. Wer zu einem dieser beiden Berufe wechseln möchte, muss die dafür geltenden Anforderungen erfüllen, das entsprechende Auswahlverfahren bestehen und die gesamte Botschaftsschutz- bzw. Polizeischule absolvieren.
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